Funktionen

Philipps-Universität Marburg
Banner: Handreichung zur Veröffentlichung von OER

Inhaltsübersicht

In dieser Handreichung sind die Informationen folgendermaßen gegliedert:

Grundlegendes zur Veröffentlichung von OER

Ziel der freien Lizenzierung von OER ist es, die fünf V-Freiheiten bestmöglich aufzufangen. #Diese sind:
  • freies Verwahren und Vervielfältigen des Materials,
  • freie Verwendung,
  • freie Verarbeitung,
  • Freiheit zur Vermischung mit anderem Material und
  • freie Verbreitung des Materials.
Creative Common Lizenzen sind nicht die einzige, aber die bekannteste und verbreitetste Möglichkeit zur freien Lizenzierung von Materialien, daher empfehlen wir grundsätzlich die Verwendung von CC-Lizenzen.
Nicht mit jeder Lizenz können diese Freiheiten gleich gut gewährleistet werden, bei einigen Lizenzen ist teils unklar, welcher Freiheitsgrad tatsächlich mit ihnen einhergeht. Wir empfehlen daher die Verwendung der Lizenz CC-BY (vgl. nächste Seite).
Ganz wichtig: In Deutschland ist es nicht möglich, das eigene Urheberrecht abzugeben. Egal welche Lizenz Sie also für Ihr Material wählen, Sie bleiben in jedem Fall Urheberin oder Urheber!
Verwahren und Vervielfältigen
Verwenden
Verarbeiten
Vermischen
Verbreiten
Grundlegendes
Das Teilen von Bildungsinhalten birgt viele Potenziale. Jedoch sollten Sie sich bewusst darüber sein, dass die Veröffentlichung von OER eine Veröffentlichung im World-Wide-Web ist. Dies bringt bestimmte Implikationen mit sich:
  • Einmal veröffentlichte Inhalte können im Internet nicht gänzlich gelöscht werden.
  • Sämtliche rechtlichen Aspekte bei der Nutzung von nicht eigens erstellten Materialien sind zu berücksichtigen:
  • Die Schrankenregeln (vgl. UrhG §60a) für den Bildungskontext bei der Verwendung nicht eigenen Materials entfallen, weil es sich um eine weltweite Veröffentlichung handelt.
  • Bei sehr offenen Lizenzen ist es möglich, dass Dritte Ihre Unterlagen in einer Weise nutzen, die Sie nicht antizipieren oder mit der Sie nicht einverstanden sind; sie zum Beispiel für kommerzielle Zwecke nutzen. Deshalb ist eine umsichtige Wahl der Lizenz ein sehr wichtiger Schritt bei der Veröffentlichung von OER.
  • Bei der Wahl der Lizenz sind Erstellerenden nur bezogen auf ihr eigenes Material frei. Sobald Material Dritter Bestandteil des zu veröffentlichenden Materials ist, müssen sämtliche Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden.
  • Grundsätzlich dürfen auch OER nicht breiter geteilt werden als es von den Beteiligten intendiert ist, also niemals eine freiere Lizenz auf ein Material vergeben werden als auf das ursprüngliche Werk.
  • Es gelten grundsätzlich die Nutzungsvereinbarungen der Plattform, auf der Sie Ihre Inhalte teilen. 
In dieser Handreichung erhalten Sie Hilfestellungen für die Nutzung, Erstellung und Veröffentlichung Ihrer Inhalte als OER, um die Passung zwischen Ihren Interessen und den o.g. Implikationen zu wahren. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung der Philipps-Universität Marburg.