Datenschutz soll sicherstellen, dass personenbezogene Daten vor unerlaubter Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe geschützt sind.
Der sparsame Umgang mit Personendaten ist per Gesetz vorgeschrieben. Insofern müssen personenbezogene Daten immer anonymisiert werden. Versuchen Sie, auf Personendaten komplett zu verzichten. Wenn sich die Verwendung von Personendaten nicht vermeiden lässt, muss vor der Veröffentlichung von Personendaten eine fundierte, schriftliche Einverständniserklärung der betroffenen Person eingeholt werden, sodass die Person der Veröffentlichung unter der für das Gesamtmaterial geplanten Lizenz ausdrücklich zustimmt. Teil dieser Einverständniserklärung ist auch das Recht, diese zurückzunehmen.
Eine einfache Lösung ist zum Beispiel das Verlinken auf die Homepage der Person, statt die dort aufzufindenden Personendaten direkt in das OER-Material aufzunehmen oder anonymisieren Sie sämtliche personenbezogenen Daten, sodass die Person nicht erkennbar wird, wenn die Daten nicht unbedingt für das Material notwendig sind.