Recht an eigenem Bild und eigener Stimme

Das Recht am eigenen Bild ist Teil des allgemeinen Persönlichkeistrechts und regelt, dass die abgebildete Person selbst entscheiden kann, ob und wie ihr Abbild veröffentlicht wird. Daher müssen OER-Erstellende für die Nutzung von Bildern, die Personen abbilden, bis auf wenige Ausnahmefälle (s.u.) zwingend deren Zustimmung einholen. Dieses Einverständnis sollte schriftlich erfolgen und die abgebildete Person muss ausdrücklich der Veröffentlichung des Bildmaterials unter der für das Gesamtmaterial geplanten Lizenz zustimmen. Das Recht am eigenen Bild beinhaltet zudem, dass die abgebildete Person ihre Zustimmung zur Veröffentlichung der Bilder jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Dieses Recht ist auf das Recht an der eigenen Stimme übertragbar.

Es gibt hier zwar Ausnahmen, beispielsweise für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder für Bilder von öffentlichen Versammlungen, auf denen Personen zu sehen sind. Die rechtlich sichere Option ist es jedoch, kein Bildmaterial von Personen zu verwenden. In vielen Fällen können Bilder, auf denen Personen zu erkennen sind, durch solche ersetzt werden, auf denen keine Personen zu erkennen sind.

Tipp: Im Zweifel nutzen Sie Bilder, für die Sie keine Einverständniserklärung benötigen, zum Beispiel Stockfotos. Fotografieren Sie Personen nur, wenn für den Inhalt des Materials zwingend erforderlich ist, dass Personen erkennbar sind. Wenn Sie ihr Material optisch auflockern wollen, nutzen Sie dazu keine Bilder von Personen, um Probleme mit Nutzungsrechten zu vermeiden.
In manchen Fällen ist auch möglich, die Verwendung von Bildmaterial zu umgehen, beispielsweise indem per Link auf die Homepage der Person verwiesen wird, statt die dort aufzufindenden Bilder direkt in das OER-Material aufzunehmen, oder in dem Bildmaterial genutzt wird, das symbolisch wirken kann; wie etwa Lernmaterialien an einem Arbeitsplatz statt einer Person an einem Arbeitsplatz, um eine Lernsituation darzustellen.