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Wann kann man Nachlässe benutzen (Rechte)? (1/2)

Nach deutschem Archivrecht dürfen Nachlässe in der Regel erst 30 Jahre nach dem Tod einer Person („30 Jahre nach Abschluss der Akte“) zur Benutzung freigegeben werden.

In den Bibliotheken werden Sperrfristen mit den Nachlassern oder ihren Erben ausgehandelt. Dahinter steht die Idee, „dass nicht jeder Nachlass Material enthält, das die Benutzungsbeschränkung für die zeitgenössische Forschung rechtfertigt. Auch der Aspekt, dass das Interesse an einer Person im Laufe der Jahre verblassen kann, steht hinter diesem Grundsatz.“
„Selbstverständlich gilt jedoch unabhängig von einer Benutzbarkeit des Materials das in Deutschland geltende Urheberrecht, das bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bei der Verwertung von Werken (dazu gehören meist auch Briefe) die Einwilligung der Erben oder anderer Rechteinhaber (zum Beispiel Verlage, Verwertungsgesellschaft Wort) verlangt.“ (Quelle s. folgende Seite)


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