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Rechtliche Rahmenbedingungen mitdenken

Diese Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar, hier werden lediglich rechtlich-problematische Stolpersteine in der Video-Produktion dargestellt. Jeder Urheber und jede Urheberin ist selbst für das eigene Videomaterial verantwortlich.

Inhaltsrechte
Werden Aufnahmen von Personen gemacht, auf denen diese erkennbar sind, braucht es von der Person eine entsprechende Einverständniserklärung. Sollten Kinder im Video erkennbar aufgenommen werden, braucht es das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Grundsätzlich sollte von allen erkennbaren Personen ein schriftliches Einverständnis eingeholt werden.

Sonderfall: Menschen, die zufällig in einer Landschaft auftauchen – sie sind laut Gesetzgeber "Teil der Landschaft" bzw. "Beiwerk"

Explizite Zustimmung braucht es auch bei Aufnahmen von Gebäuden, die nicht von einem öffentlich zugänglichen Raum aufgenommen werden – hier braucht es eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers oder Rechteinhabers eines Gebäudes oder Grundstücks.

Geschützte Produkte, Desings und Markennamen dürfen nicht in Videos auftauchen. Auch bei Kunstwerken kann dies problematisch sein. Solange diese Dinge nur zufällig im Video auftauchen und absolut austauschbar sind, sind sie als Beiwerk urheberrechtlich nicht relevant.
Fremdes Quellmaterial
Nur Material nutzen, welches ausdrücklich dafür freigegeben ist, vor allem wenn das Video veröffentlicht werden soll. Vermeiden Sie GEMA-relevante Musik in Ihren Videos. Für einen Urheberrechtsverstoß genügen bereits kurze Filmszenen oder ein Musikschnipsel.

Link zu "freien" Medien-Portalen

Sonderfall: Videoschnipsel können verwendet werden, wenn der Film, aus dem der Ausschnit stammt, legal veröffentlicht wurde, die eigene Präsentation auch eine eigene Leistung enthält. Die Präsentation muss eine eigene Aussage haben, die durch den Ausschnitt nur belegt oder untermauert wird.


Lizenz des eigenen Videos
Grundsätzlich ist es so, dass Lernvideos vorrangig "nur" in ILIAS eingestellt werden (sollten). Hier lässt sich die Nutzerinnen- und Nutzergruppe bestimmen – meist ist dies nur die eigene Seminargruppe. Werden Inhalte darüber hinaus veröffentlicht, bspw. im öffentlichen Bereich, braucht es eine Kennzeichung des Materials. Weitere Informationen zu Lizenzen.