Hessen (post)kolonial
Reiter
Johann Julius Surland
Surland war Rechtsprofessor an der Universität Marburg. 1752 veröffentlichte er in Kassel das dem hessischen Landgrafen Wilhelm zugeeignete Werk „Erläutertes Recht der Deutschen nach Indien zu handeln“. Darin argumentierte er, dass die Deutschen sich zu Seefahrt und Entdeckungen bereits fähig erwiesen hätten (z.B. durch Martin Behaim). Daher besäßen sie das gleiche Recht wie die Engländer, Franzosen, Holländer usw., sich in „indianischen Handlungen“ (d.h. im übertragenen Sinne: im Welthandel) zu betätigen.
1 Werk
- Surland, Johann Julius; D. Johann Julius Surland der Rechte ordentlichen Lehrers in Marburg, Erläutertes Recht der Deutschen nach Indien zu handeln, (Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek)
2 Literatur
- Heinz Gollwitzer: Geschichte des weltpolitischen Denkens. Bd. 1: Vom Zeitalter der Entdeckungen bis zum Beginn des Imperialismus, Göttingen 1972, S. 227f.
Zuletzt geändert: 15. Sep 2023, 13:44, Horstmeier, Philipp [horstmep]