Accessibility Control Concept
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die ILIAS-Instanz https://ilias.uni-marburg.de, Version 8, die seit dem 06.08.2024 an der Philipps-Universität Marburg im Einsatz ist. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Stand der Vereinbarkeit mit den AnforderungenDie Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung. Nicht barrierefreie InhalteAufgrund der Überprüfung ist diese Web-Anwendung inklusive ihrer mobilen Webansichten mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Unvereinbarkeit mit der HVBITDie nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Begründung und geplante MaßnahmenDie Inhalte der Lernplattform ILIAS werden von über 370 Professuren sowie von 3700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (wissenschaftlich sowie technisch-administrativ) bereitgestellt und bearbeitet. Es werden eine Vielzahl an Dokumenten (Dateiformate von Büroanwendungen, z.B. PDF-Dateien) und audio-visuellen Medien bereitgestellt. Durch Neuanlegen oder Überarbeiten der Dokumente und Medien mit aktuellen Tools (z.B. Microsoft Office mit Barrierefreiheitsprüfung) soll zukünftig eine verbesserte Barrierefreiheit der Inhalte erreicht werden. Zur besseren Information der Autorinnen und Autoren der Inhalte wird dazu ein Portal mit Informationen zur Reduzierung digitaler Barrieren auf den zentralen Webseiten der Philipps-Universität aufgebaut. Für die derzeit nur teilweise barrierefrei zugänglichen ILIAS-Objekte und Funktionen ist eine Verbesserung durch Anpassung des ILIAS-Programmcodes geplant bzw. wird mit monatlichen Wartungsupdates umgesetzt. Datum der Erstellung der Erklärung zur BarrierefreiheitDiese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt und zuletzt am 07.08.2024 überprüft und aktualisiert. Methodik der Prüfung: Selbstbewertung Feedback und Anfragen zur digitalen BarrierefreiheitDie Philipps-Universität Marburg arbeitet daran, bestehende Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Web-Anwendung auf Barrieren stoßen, können Sie diese über den Link "Barriere melden" im Fußbereich mitteilen. Oder Sie wenden sich per E-Mail an ilias@uni-marburg.de mit Nennung des Problems sowie einem Link zum betroffenen Inhalt. DurchsetzungsverfahrenWenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten Weitere Angaben und HilfsangeboteBei der Weiterentwicklung der Lernplattform ILIAS ist Barrierefreiheit als Ziel in allen Phasen des Entwicklungsprozesses fest verankert. Die Philipps-Universität Marburg ist zudem beteiligt an regelmäßigen Treffen der „Special Interest Group Barrierefreiheit“ der ILIAS-Community. Studierende mit Behinderungen unterstützt die Servicestelle für behinderte Studierende (SBS) der Philipps-Universität Marburg, erreichbar per E-Mail an sbs@verwaltung.uni-marburg.de. |