OER-Handreichung

Philipps-Universität Marburg

Ziel der freien Lizenzierung von OER ist es, die fünf V-Freiheiten bestmöglich aufzufangen. Diese sind: freies Verwahren und Vervielfältigen des Materials, freie Verwendung, freie Verarbeitung, Freiheit zur Vermischung mit anderem Material und freie Verbreitung des Materials. Nicht mit jeder Lizenz können diese Freiheiten gleich gut gewährleistet werden, bei einigen Lizenzen ist teils unklar, welcher Freiheitsgrad tatsächlich mit ihnen einhergeht. Wir empfehlen daher die Verwendung der Lizenz CC-BY (vgl. vorherige Seite).

In diesem Abschnitt möchten wir weitere CC-Lizenzen vorstellen, und begründen, warum wir sie nicht im gleichen Maße zur Lizenzierung von OER-Material empfehlen wie die zuvor vorgestellte CC-BY-Lizenz, wenn es um die Wahrung der fünf V-Freiheiten geht. Auch hier geht es um Empfehlungen und verbindliche juristische Aussagen sind ausschließlich von der Stabstelle Recht zu erhalten.

Je nach Material oder Interessen der Erstellenden können folgende weitere Lizenzierungen in Betracht gezogen werden

CC0: Creative Commons Zero

CC0 ermöglicht es, Material so zu veröffentlichen, dass es genauso wie gemeinfreies Material behandelt werden kann. Urheberinnen und Urheber geben an, auf die ihnen zustehende Anerkennung durch Namensnennung zu verzichten. Sie erklären damit, etwaige Rechte, die ihnen eigentlich nach dem Gesetz zustehen, nicht geltend zu machen. Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Nutzenden, die Freiheit des Materials zu überprüfen. Dies ist insbesondere wichtig, da Online-Plattformen häufig angeben, keine Überprüfung vorzunehmen.

Tipp: Ein Link auf die Originalquelle des verwendeten Materials kann nachfolgenden Personen helfen, die tatsächliche Freiheit des Materials zu überprüfen und somit die Nachnutzung erleichtern. 

Weitere Informationen im FAQ zu CC0 im Creative-Commons-Wiki

Alle im Weiteren vorgestellten Lizenzzusätze sind zu verstehen in Kombination mit CC-BY. Sie fügen der Lizenz CC-BY Einschränkungen hinzu, sind also weniger offen als CC-BY und lassen die fünf V-Freiheiten nur eingeschränkter zu als diese, weshalb wir sie nicht im gleichen Umfang empfehlen wie CC-BY. Je nach Material oder Interessen der Erstellenden können folgende weitere Lizenzierungen in Betracht gezogen werden. Die meisten der folgenden Zusätze sind untereinander kombinierbar.

SA: Share-Alike (Weiterteilen unter gleichen Bedingungen)

Der Zusatz SA macht erforderlich, dass Nutzende die OER nach einer Veränderung des Materials wieder unter derselben Lizenz, das heißt ebenfalls mit dem SA-Lizenzzusatz sowie allen weiteren bestehenden Lizenzzusätzen  veröffentlichen müssen. Eine Veränderung der Lizenz ist damit durch Weiterverarbeitende nicht möglich. Der Zusatz SA sorgt damit dafür, dass Nutzende nicht mehr völlig frei in der Wahl der Lizenz für ihr daraus entstehendes Material sind.  Hierzu erhalten Sie auf der OERinfo-Seite einen guten Überblick. 

Verena erstellt eine Grafik als OER und veröffentlicht sie unter CC-BY-SA. Sophia möchte die Grafik für ihr Lernmodul nutzen. Sobald Sophia dieses Lernmodul anderen Personen zugänglich macht, muss sie eine CC-Lizenz wählen, die genauso offen ist, wie die von Verena. Dies gilt auch und insbesondere, wenn Sophia Änderungen am Originalbild vornimmt. 

Das SA-Attribut hat zum Ziel, dass freie Inhalte nicht weniger frei verbreitet werden. Ein Besipiel wäre ein freier Song, der leicht remixt von einer Plattenfirma verkauft wird und dann nicht mehr frei ist. Damit OER offen bleiben, wird mit dem SA-Attribut angestrebt, dass Freiheit sich weiterverbreitet. Allerdings kann das Attribut auch zu Unsicherheiten führen, weil Nutzende unsicher werden, ab wann das Weiterteilen notwendig ist, also zum Beispiel ab wann im Bildungskontext von einer Veröffentlichung gesprochen wird oder ab wann etwas eine urheberrechtsrelevante Veränderung ist. Ganz strenggenommen würde SA bedeuten, dass auch Lehrende, die ein Bild in ihrer Vorlesung verwenden, diese dann als OER weiterverbreiten müssen, da sie beim Halten der Vorlesung das Bild bereits einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben. Damit die gleiche Freiheit erhalten bleibt, würde es dann nicht mehr reichen, die Vorlesung im ILIAS-Kurs abzulegen, sondern es müsste eine weltweite Bereitstellung mit der gleichen freien Attribution erfolgen, also zum Beispiel eine Veröffentlichung als OER im öffentlichen Bereich. Dies ist nicht immer das Ziel Lehrender, weshalb man mit dem SA-Attribut möglicherweise Menschen von der Nutzung abhält.

NC: Non-Commercial (keine kommerzielle Verwendung)

Der Zusatz NC sorgt dafür, dass das Material nur für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden darf. Diese Lizenz schließt Nutzende aus, sobald sie sich mit der Nutzung des Materials in einem kommerziellen Rahmen befinden, kann also verwendet werden, wenn OER-Erstellende nicht möchten, dass ihr Material kommerziell verwendet wird.

Allerdings kann Material, das mit dem Zusatz NC lizenziert wurde, Nutzende von dessen Verwendung absehen lassen, falls sie sich nicht eindeutig sicher sind, dass sie sich mit der Nutzung des Materials in einem als nicht-kommerziell zu betrachtenden Rahmen befinden. Damit etwas als kommerziell gilt, braucht es eine Gewinnerzielungsabsicht. Ob aber zum Beispiel die Einnahmen aus Werbebannern auf Homepages oder selbstkostentragende Bildungswege als kommerziell gelten, wird durchaus unterschiedlich bewertet. Hierzu gibt es einen informativen Beitrag auf der OERinfo-Seite.

Sophia erstellt ein Diagramm und veröffentlicht es unter CC-BY-NC, um zu verhindern, dass Verlage ihr Diagramm kommerziell nutzen, da sie möchte, dass ihr Material ausschließlich kostenfrei zugänglich ist. Sie ist sich bewusst, dass sie damit weitere Nutzungsszenarien ausschließt, beispielsweise unter Umständen die Verwendung ihres Diagramms im Unterricht an einer privaten Bildungseinrichtung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Material mit dem Zusatz NC verwenden dürfen, verwenden sie es lieber nicht oder klären Sie Ihren Fall mit Ihrer Rechtsabteilung. Es kann hier wirklich auf den Fall ankommen: Wenn Sie an einer Universität lehren, die sowohl gebührenfreie als auch gebührenpflichtige Masterstudiengänge anbietet, dürfen Sie das Material nur im gebührenfreien, nicht im gebührenpflichtigen Studiengang für die Lehre einsetzen.

Um Material in möglichst vielen Kontexten nutzbar zu machen, empfehlen wir, von der Verwendung des Lizenzzusatzes NC abzusehen, wenn Sie nicht wirklich jede Nutzung in kommerziellen Rahmen ausschließen möchten. Ebenfalls empfehlen wir, von der Verwendung von Material mit dem Lizenzzusatz NC abzusehen, falls Unsicherheiten bezüglich des kommerziellen Rahmens bestehen, oder diese Unsicherheiten, falls möglich, zunächst zu klären.

ND: Non-Derivative (keine Bearbeitung)

Der Zusatz ND besagt, dass Materialien nicht verändert werden dürfen. ND wird von OER-Erstellenden häufig verwendet, damit einzelne Teile des Materials nicht aus dem Kontext gelöst verwendet werden können. Damit darf das Material weder gekürzt noch erweitert noch in einer anderen Art und Weise verändert werden und dann für weitere OER-Materialien genutzt werden. Damit ist die Freiheit zur Weiterverwendung (für die Erstellung und Veröffentlichung weiterer OER) nicht mehr gegeben.

Zu beachten ist außerdem, dass die Lizenzzusätze ND und SA (share alike) sich gegenseitig logisch ausschließen. Sie werden also keine CC-BY-SA-ND-Lizenz vergeben können, da sich die SA-Lizenz auf die Weitergabe unter gleichen Bedingungen nach Veränderung bezieht.

Verena erstellt und veröffentlicht ein Lernmodul, und möchte, dass die Inhalte des Lernmoduls immer im Gesamtkontext gesehen werden. Deshalb verwendet sie bei der Veröffentlichung CC-BY-ND. So ist dafür gesorgt, dass Nutzende das Material nur so verwenden können, wie sie es erstellt hat. Sophia will es dann nutzen, ist sich aber unsicher, ob die Einbettung des Moduls in einen anderen Kontext bereits eine Veränderung darstellt. 

Verena möchte ihr Arbeitsblatt unter CC-BY-ND veröffentlichen. Sie möchte für ihr Arbeitsblatt ein Diagramm von Sophia verwenden, stellt aber fest, dass dieses unter CC-BY-SA veröffentlicht wurde. Verena weiß, dass der Zusatz SA in Sophias Material erforderlich machen würde, dass sie selbst ihr Material unter SA veröffentlichen würde. SA und ND können aber nicht gleichzeitig gewählt werden, da sie einander ausschließen. Verena hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder verwendet sie Sophias Diagramm, und veröffentlicht ihr Arbeitsblatt unter CC-BY-SA statt unter CC-BY-ND, oder sie verzichtet auf Sophias Diagramm und verwendet stattdessen ein anderes, sodass sie ihr Arbeitsblatt unter CC-BY-ND veröffentlichen kann.

Bedenken Sie, dass Personen, die ihre freien Materialien unter eine CC-BY-ND-Lizenz stellen, nicht möchten, dass Änderungen vorgenommen werden. Sie sollten also auch, wenn Sie das Material im Rahmen des Zitatrechts und der Schrankenregelung nutzen möchten, unbedingt zuerst Kontakt mit der Stabstelle Recht der Philipps-Universität Marburg aufnehmen. 

Bei der Wahl von ND als Lizenzzusatz ist relevant, dass dieser Zusatz Unsicherheiten auf Seiten der Nutzenden des Materials hervorrufen kann. Viele Nutzende sind sich unsicher, welche Änderungen hierunter fallen. Während eine Übersetzung zum Beispiel eine Veränderung ist, ist eine redaktionelle Anpassung, wie eine Korrektur von Rechtschreibfehlern keine. Eine Übersicht über die Problemstellungen finden Sie auch im entsprechenden OERinfo-Beitrag

Neben diesen Unsicherheiten verhindert ND auch eine Weiterentwicklung des Materials, da dieser Lizenzzusatz die Freiheit von OER zur Verarbeitung und weiterer Veröffentlichung untersagt. Wir empfehlen daher, diese Lizenz eher nicht zu verwenden.

Da eine nachträgliche Änderung einer Lizenz zwar theoretisch möglich, praktisch jedoch mit Problemen verbunden ist, sollte die Erstvergabe der Lizenz gut überlegt sein. Im Zweifel kann über die Unterstützungsangebote zum Thema OER eine Beratung dazu in Anspruch genommen werden.
Verbindliche juristische Aussagen sind ausschließlich von der Stabsstelle Recht zu erhalten.

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