Einstufung von Wurzelkanalinstrumenten
Az. 22 ZB 20.1685
Orientierungssatz
1. Die Einstufung von Wurzelkanalinstrumenten in die Risikogruppe „kritisch B“ ist u.a. dann erforderlich, wenn die Effektivität der Reinigung durch Inspektion nicht unmittelbar beurteilbar ist.
2. Letzteres ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bei Nichtvorhandensein einer Lichtlupe anzunehmen.
Sonstiger Orientierungssatz
Zwangsgeldfälligstellung; Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten in einer Zahnarztpraxis; keine hinreichende Auseinandersetzung mit einem gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachten
Fundstelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03. März 2021 – 22 ZB 20.1685 –, juris.
Modul: P 101; Modul P 101 (Basismodul): Grundlagen Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
Normen: MPG
Stichworte: Medizinprodukterecht; Einstufung; Wurzelkanalinstrumente; Medizinprodukt; Aufbereitung; Risikogruppe; kritisch B; Zwangsgeldfälligstellung; Zahnarztpraxis; Hygiene