Gewichtsabnahme – Vorliegen eines Behandlungsvertrags?

Az. 31 C 2664/18 (23)

Leitsatz
Ein Vertrag über eine Therapie zur Gewichtsabnahme, der eine regelmäßige Diätkontrolle unter Gabe von homöopathischen Mitteln umfasst, ist ein kein Behandlungsvertrag i.S.d. §§ 630a ff. BGB , sondern ein Dienstleistungsvertrag.

Fundstelle: GesR 2020, 671.

Modul: P 103; Modul P 103 (Aufbaumodul): Rechtlicher Rahmen für die Vermarktung außerhalb des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts und besondere Therapierichtungen

Normen: BGB § 630a; § 138

Stichworte: Vertrag zur Therapie über Gewichtsabnahme; regelmäßige Diätkontrolle; Gabe von homöopathischen Mitteln; kein Behandlungsvertrag; Dienstleistungsvertrag; Zahlungsanspruch



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