Gewichtsabnahme – Vorliegen eines Behandlungsvertrags?
Az. 31 C 2664/18 (23)
Leitsatz
Ein Vertrag über eine Therapie zur Gewichtsabnahme, der eine regelmäßige Diätkontrolle unter Gabe von homöopathischen Mitteln umfasst, ist ein kein Behandlungsvertrag i.S.d. §§ 630a ff. BGB , sondern ein Dienstleistungsvertrag.
Fundstelle: GesR 2020, 671.
Modul: P 103; Modul P 103 (Aufbaumodul): Rechtlicher Rahmen für die Vermarktung außerhalb des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts und besondere Therapierichtungen
Normen: BGB § 630a; § 138
Stichworte: Vertrag zur Therapie über Gewichtsabnahme; regelmäßige Diätkontrolle; Gabe von homöopathischen Mitteln; kein Behandlungsvertrag; Dienstleistungsvertrag; Zahlungsanspruch