Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten

Az. L 5 KR 112/18 B ER

Leitsatz
Der Eintritt der Genehmigungsfiktion für die Versorgung mit Cannabis setzt eine ärztliche Verordnung voraus.

Fundstelle: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24. April 2018 – L 5 KR 112/18 B ER –, juris.

Modul: P 205; Modul P 205 (Vertiefungsmodul): Einkauf und Verkauf

Normen: SGB 5 § 13 IIIa; § 31 VI 3

Stichworte: Gesetzliche Krankenversicherung; Genehmigungsfiktion; Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten



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