Leistungen für ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen
Az. L 4 KR 395/14
Leitsatz
1. Die Notwendigkeit von Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung ist nicht nur im Hinblick auf die sportliche Betätigung als solche, sondern auch im Hinblick auf die Tatbestandsmerkmale „in Gruppen“ und „unter ärztlicher Betreuung und Überwachung“ zu prüfen.
2. Der rehabilitative Zweck des Gemeinschaftserlebnisses ist besonders bei Sportarten nachvollziehbar, die ihrer Natur nach von mehreren Personen gemeinsam ausgeübt werden, wie z.B. Bewegungsspiele oder Rollstuhl-Basketball. Dies trifft auf Gymnastik nicht zu.
Fundstelle: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 2018 – L 4 KR 395/14 –, juris.
Modul: P 205; Modul P 205 (Vertiefungsmodul): Einkauf und Verkauf
Normen: SGB 5 § 43 I Nr. 1; SGB 9 § 64 I Nr. 3
Stichworte: Gesetzliche Krankenkasse; Leistungen für ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen