Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Hörgerät

Az. L 1 R 801/11

Leitsatz
Der Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Hörgerät setzt grundsätzlich voraus, dass mit dem Rehabilitationsträger Kontakt aufgenommen und dessen Entscheidung abgewartet worden ist, bevor sich der Versicherte das Hörgerät selbst beschafft hat.

Fundstelle: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Februar 2013 – L 1 R 801/11 –, juris.

Modul: P 205; Modul P 205 (Vertiefungsmodul): Einkauf und Verkauf

Normen: SGB 9 § 14; § 15; SGB 5 § 13 III

Stichworte: Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Hörgerät; Rehabilitationsträger; Kontaktaufnahme; Selbstbeschaffung



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