Beihilfefähigkeit von Versandkosten bei einer Internet-Bestellung
Az. 14 BV 14.2606
Leitsatz
Bei einer Internet-Bestellung von Blutteststreifen sind auch die Versandkosten notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 BBhV, soweit insgesamt der Apothekenabgabepreis nicht überschritten wird. Es ist einem Online-Kaufvertrag immanent, dass dieser als Gegenleistung nicht nur den Kaufpreis, sondern – entweder als dessen kalkulatorischen Bestandteil oder gesondert ausgewiesen – auch Versandkosten beinhaltet. Diese sind Teil des an den Erbringer der Leistung zu zahlenden Gesamtpreises des Mittels.
Sonstiger Orientierungssatz
Beihilfe für Blutteststreifen;
Beihilfefähigkeit von Versandkosten bei einer Internet-Bestellung (bejaht).
Fundstelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. Februar 2016 – 14 BV 14.2606 –, juris.
Modul: P 205; Modul P 205 (Vertiefungsmodul): Einkauf und Verkauf
Normen: BBhV § 22 I Nr. 3; § 6 I 1
Stichworte: Beihilfefähigkeit von Versandkosten bei einer Internet-Bestellung; Blutteststreifen