Beihilfefähigkeit von Versandkosten bei einer Internet-Bestellung

Az. 14 BV 14.2606

Leitsatz
Bei einer Internet-Bestellung von Blutteststreifen sind auch die Versandkosten notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 BBhV, soweit insgesamt der Apothekenabgabepreis nicht überschritten wird. Es ist einem Online-Kaufvertrag immanent, dass dieser als Gegenleistung nicht nur den Kaufpreis, sondern – entweder als dessen kalkulatorischen Bestandteil oder gesondert ausgewiesen – auch Versandkosten beinhaltet. Diese sind Teil des an den Erbringer der Leistung zu zahlenden Gesamtpreises des Mittels.

Sonstiger Orientierungssatz
Beihilfe für Blutteststreifen;
Beihilfefähigkeit von Versandkosten bei einer Internet-Bestellung (bejaht).

Fundstelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. Februar 2016 – 14 BV 14.2606 –, juris.

Modul: P 205; Modul P 205 (Vertiefungsmodul): Einkauf und Verkauf

Normen: BBhV § 22 I Nr. 3; § 6 I 1

Stichworte: Beihilfefähigkeit von Versandkosten bei einer Internet-Bestellung; Blutteststreifen



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