Rechnungslegung für Existenzgründende
1 Doppelte Buchführung, Buchungen, Soll an Haben, Bilanz, T-Konto, Inventar
NATÜRLICH GIBT ES AUCH DIE EXAKT KORREKTEN LÖSUNGEN
Da nach §238 HGB (Handelsgesetzbuch) jeder Kaufmann/ jede Kauffrau (eine weite Definition) verpflichtet ist, Bücher zu führen, ist hier der Einstieg ins Thema.
Es ist erforderlich, direkt nach erfolgreicher Gründung eine Gründungsbilanz zu erstellen (§242 Abs. 1 HGB). Der Aufbau folgt dabei, wie das meiste in der Buchführung, dem Schema der T-Konten. Auf der linken Hälfte befindet sich die Aktiv- und rechts die Passivseite. Unter dem großen T-Konto der Bilanz reihen sich die einzelnen Unterkonten ein, z.B. Vorräte oder Eigenkapital. „Konto“ ist dabei nur ein Begriff für die Gruppierung von einzelnen Vermögensgegenständen. Das Bankkonto selber ist hier also ein eigenes Konto neben den Vorräten,

Bei den Unterkonten heißen die Seiten Soll und Haben.
Eine wichtige Regel zur Benutzung dieser Konten ist, dass sich Bestandskonten (alle bisher kennengelernten Konten) auf verschiedenen Seiten erhöhen, je nachdem auf welcher Seite der Bilanz sie stehen:
Aktive Bestandskonten erhöhen sich im Soll und Passive Bestandskonten im Haben.
Also immer bei den beiden äußeren Spalten die Erhöhung und bei den inneren die Verringerung.
Wichtig wird diese Unterteilung der Seiten bei Transaktionen zwischen den einzelnen Konten. Denn wenn wir z.B. Vorräte mit unserem Bankkonto einkaufen, wird dieser Vorgang verbucht (mit der Eintragung in die T-Konten und der Bildung eines Buchungssatzes). Die Regel dabei ist immer
Soll an Haben
So werden alle Beträge doppelt erfasst. Daher der Name „Doppelte Buchführung“.
Beim Kauf von Vorräten für 50€ wäre der Buchungssatz dann:
Bankkonto an Vorräte 50€.
Das Bankkonto verringert sich auf der Soll-Seite und die Vorräte auf der Haben-Seite. Also gleiches Schema, da beide in der Bilanz auf der Aktivseite stehen.
Bei dieser Art von Vorgang spricht man auch von einem Aktivtausch. Die Passivseite bleibt dabei unberührt und die Bilanzsumme ändert sich nicht.
Durch addieren aller Summen auf der Aktivseite sowie auf der Passivseite erhält man die Bilanzsumme. Bei unterschiedlichen Werten hat sich irgendwo ein Fehler eingeschlichen.

Wichtige Abkürzungen:
BGA = Büro- und Geschäftsausstattung
Anlage vs. Umlaufvermögen:
Anlagevermögen sind die Gegenstände, die langfristig im Geschäftsbetrieb bleiben sollen. Siehe §247 Abs. 2 HGB. Umlaufvermögen bleibt dem gegenüber nur kurzfristig im Unternehmen.
Bei Gründung ist außerdem ein Inventarverzeichnis zu erstellen. §240 Abs. 1 HGB. Das Inventar ist eine erweiterte Version der Bilanz. Also Vermögen und Schulden nach Art, Menge und Wert aufgelistet.

Das Reinvermögen ist dabei nichts anderes als Vermögen minus Schulden.
./. steht in der Bilanzierung für minus.