
ILIAS@UMR: Blog zum Einsatz digitaler Tools und Medien in der Lehre
Blog zum Einsatz digitaler Tools und Medien in der Lehre
Welche Materialien dürfen ab dem 01.03.2018 in ILIAS zur Verfügung gestellt werden?
Gorgas, Martin [gorgasm_a] - 12. Feb 2018, 11:36
Ab März tritt das neue "Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft" in Kraft. Im Zuge dessen wird der bisher für die zur Verfügungsstellung von Materialien maßgebliche §52a UrhG, um den es in den letzten Jahren viel verwaltungstechnische sowie politische Diskussion geben hat, durch den §60a UrhWissG abgelöst. Die bisher im §52a UrhG festgelegten sog. Schrankenbestimmungen zugunsten von Forschung und Lehre werden mit leichten Anpassungen im neuen Paragraphen weitergeführt.
Das unten stehende Schaubild gibt einen leicht verständlichen Überblick über die ab März geltenden Regelungen, unter denen elektronische Materialien in ILIAS zur Verfügung gestellt werden können.
Wichtigsten Anpassungen gegenüber den bestehenden Bestimmungen
- Bis zu 15% eines veröffentlichten Werkes dürfen für Unterricht und Lehre vervielfältigt und via ILIAS verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden (§60a).
- Abbildungen, Beiträge aus Fachzeitschriften und Artikel aus wissenschaftlichen Zeitschriften[1], sonstige Werke geringen Umfangs[2] und vergriffene Werke dürfen vollständig genutzt werden.
- Werden bereits bestehende elektronische Materialien im Kontext von neuen Lehrveranstaltungen verwendet, sind die neuen Regelungen zu beachten.
Weiterführende Literatur und Links
- Meldung in den universitäten Nachrichten vom 30.08.2017
- Ausführliche Informationsseite der Universitätsbibliothek, insbesondere zur Verwendung von Elektronischen Semesterapparaten (uni-intern)
- Ausführliche Erklärung zu den Bestimmungen des §60 UrhWissG im Leitfaden von Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer
- Übersicht: Rechtsfragen im Bereich E-Learning der TU Darmstadt
Schaubild: Welche Materialen dürfen elektronisch zur Verfügung gestellt werden?

[1] Jeweils nur ein Artikel aus einer Zeitschrift.
[2] Text: max. 25 Seiten, Filme & Musik: max. 5 Minuten
Kommentare
Gorgas, Martin [gorgasm_a]
Hinsichtlich der Nutzung der verschiedenen Werkzeuge auf ILIAS und die damit erhobenen Daten ist die Plattform selbst zuständig. Wir halten alle benötigten Unterlagen dafür vor - darum müssen Sie sich nicht kümmern.
Hinsichtlich der von Ihnen eingestellten Dokumente sollten Sie sich an den Grundsatz der Datensparsamkeit halten. Normalerweise werden Sie über eingestellte Präsentationen oder PDF-Dokumente aber keine weiteren Daten erheben, sodass auch hier keine weiteren Einschränkungen auf Sie zukommen.
Erstellt am24. Mai 2018- Ge
Gelöschtes ILIAS-Konto
Welche Daten/ Materialien dürfen denn über ILIAS vor dem Hintergrund der neuen europäischen DSGVO ausgetauscht bzw. gespeichert werden?
Vielen Dank!
Erstellt am22. Mai 2018