
ILIAS@UMR: Blog zum Einsatz digitaler Tools und Medien in der Lehre
Zum Umgang mit digitalen Sprachwerken gemäß § 52a UrhG
Mit dem am 17.11.2017 veröffentlichten Schreiben zu den im kommenden Jahr in Kraft tretenden Einschränkungen der digitalen Bereitstellung von Sprachwerken, wurden alle Lehrenden und Studierenden der Philipps-Universität darüber informiert, aus welchen Gründen das Präsidium der Philipps-Universität dem im Schreiben erläuterten Rahmenvertrag mit der VG WORT zunächst nicht beitreten konnte und welche Einschränkungen dadurch eintreten werden.
Die Auswirkungen betreffen im Wesentlichen zwei Gruppen und zwei Zeithorizonte:
Personen, die in der Lehre und Forschung tätig sind, stehen vor der Aufgabe, bis zum 31.12.2016 alle Texte zu entfernen, die in ihren Kursen und Arbeitsgruppen gemäß § 52a UrhG digital veröffentlicht wurden. Wichtig ist hierbei zu wissen:
- Entfernen heißt nicht unbedingt Löschen (s.u.).
- Es müssen nicht alle Texte entfernt werden.
- Die Problematik betrifft nicht nur die zentrale Lernplattform ILIAS.
- Das Entfernen der relevanten Dateien kann nicht vom HRZ übernommen werden.
- Es gibt vom HRZ Unterstützung beim Entfernen (s.u.) der relevanten Dateien.
- Vom HRZ werden reversible technische Maßnahmen (s.u.) vorbereitet, um in zwei Stufen alte Kurse und zentral bereitgestellte Texte (ESA) offline zu nehmen.
Über die Hintergründe informiert Sie die Seite http://www.uni-marburg.de/hrz/lehre-studium/einschraenkung52a2017 (nur im UMR-Netz oder via VPN verfügbar). Weitere Informationen werden Sie durch entsprechende Hinweise in ILIAS und via E-Mail erhalten.
Auch die Gruppe der Studierenden ist durch die Auswirkungen des Rahmenvertrages direkt betroffen. Für sie ist aktuell bzgl. des Entfernens von Texten wichtig zu wissen:
- Die Einschränkungen betreffen bei Weitem nicht alle Texte, da die meisten nicht nach dem § 52a UrhG bereitgestellt werden.
- Die Einschränkungen betreffen jedoch auch die Weitergabe relevanter digitaler Texte unter Studierenden.
- Das Entfernen relevanter Texte von ILIAS liegt generell in der Verantwortung der Lehrenden, die als Kursadministratoren die hierzu benötigten ILIAS-Rechte besitzen.
Informationen zu den Möglichkeiten, die Lehre nach dem 31.12.2016 mit den benötigten Materialen auszustatten, werden für beider Gruppen auf den Webseiten der UB bereitgestellt: https://www.uni-marburg.de/bis/digitale_bibliothek/esa
Bitte beachten Sie, dass das Offline-Schalten eines Kurses bzw. einer Gruppe den Zugang für die Mitglieder sperrt, und in der Regel genügt, um darin enthaltene Dateien aus dem Kontext zu entfernen, in dem sie bisher veröffentlicht waren. Damit ist eine Veröffentlichung nach § 52a UrhG beendet.
Derzeit ist eine spezielle Übersichtsseite in Entwicklung, die Ihnen alle Kurse und Gruppen auflistet, für deren Inhalte und Zugangsberechtigungen Sie als Administratorin / Administrator verantwortlich sind. Sie erhalten an dieser Stelle neben der Information, in welchem Pfad das Objekt liegt, auch eine Information über den Status, also ob es online oder offline ist, sowie die Möglichkeit, es aufzurufen, zu exportieren, zu löschen und seinen Statur zu ändern.
Des Weiteren wird Ihnen auf der Übersichtsseite angezeigt, welche sonstigen Personen Administrationsrechte besitzen und damit weiterhin Zugang haben. Bitte koordinieren Sie sich in diesem Fall, wer die Verantwortung für den zukünftigen Status des Kurses übernehmen kann. Eine Löschung ist dann angeraten, wenn keine klare Verantwortung und Zugangsregelung zu finden ist.
Vom HRZ werden Maßnahmen vorbereitet, um zunächst alte Kurse und in einem zweiten Schritt zentral bereitgestellte Texte (ESA) vom Netz zu nehmen. Da es sich nicht um die Löschung sondern das Offline-Schalten der Objekte handelt, werden beide Maßnahmen reversibel sein, indem die jeweiligen Kursadministratorinnen bzw. -administratoren sie nach der Prüfung in eigener Verantwortung wieder online schalten können.
Wichtig: Um zu verhindern, dass auch bereits geprüfte und dauerhaft freigegebene Kurse und ESA von den Maßnahmen betroffen werden, können sie mittels eines Tags ausgenommen werden. Bitte verwenden Sie als Tags hierfür die Auszeichnung „Dauerangebot“. Eine Anleitung hierzu finden Sie in Kürze wieder im ILIAS-Blog unter https://ilias.uni-marburg.de/goto.php?target=blog_690523_1806.
Stand 30.11.2016